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KRYPTOWÄHRUNGEN – BITCOIN UND DIE STEUER!
Das Steuerbüro Elias berät Dich gerne im Bereich Kryptowährungen. Das Steuerbüro Elias hilft Dir bei der sauberen Deklaration, Berechnung und auch Steueroptimierung.
Was willst Du grundsätzlich über Kryptowährungen und Steuern wissen?
Im Privatbereich ist die Veräußerung von Kryptowährungen nach einem Jahr Steuerfrei. Das gilt sowohl für den Tausch in Euro und Dollar, als auch den Tausch zwischen den einzelnen Kryptowährungen.
Cloudmining ist gemäß § 22 Nr. 3 EStG als Leistung in der Steuererklärung anzugeben. Die Besteuerung erfolgt dann mit dem persönlichen Steuersatz (0 – 45 %), sobald die Freigrenze von 256 € überschritten wird. Das Mining mit dem eigenen Rig kann nach Art und Umfang entweder im Privatbereich oder als Gewerbe stattfinden.
Im Unternehmen bieten Kryptowährungen eine neue Form der Steueroptimierung. Diese kannst Du nutzen, um steuerlich mehr aus Deinem Unternehmen zu machen. Das Das Steuerbüro Elias hilft Dir dabei, dass Dein Unternehmen fit für die Zukunft ist.
Das Steuerbüro Elias steht Dir jederzeit mit seinem steuerlichen Know-How zur Verfügung.
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